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Seit 01. Juli 2024 besteht eine Kooperation zwischen der Bestattung Feldkirchen und der Bestattung Kärnten GmbH.

Zukünftig ist die Bestattung Kärnten GmbH Ihr verlässlicher Ansprechpartner für Trauerfälle.

Sie erreichen die MitarbeiterInnen der Bestattung Kärnten täglich von 0 – 24 Uhr unter der Telefonnummer: 050 199 9560 oder besuchen Sie die Website unter www.bestattung-kaernten.at 


Die Parten aus Kärnten, welche auch auf den Bezirk Feldkirchen gefiltert werden können, finden Sie unter dem nachfolgenden Link.
Nutzen Sie die Möglichkeit einer Online-Kondolenz oder entzünden Sie eine Kerze mit einem Klick auf die gewünschte Parte auf der Website: https://www.pax-requiem.at/web/decedents



Der Tod kommt nur einmal,

und doch macht er sich in allen Augenblicken des Lebens fühlbar.
Es ist herber ihn zu fürchten, als ihn zu erleiden.

24 Stunden erreichbar
0676 / 58 050 00
04276 / 27 86



 

Städtische Bestattung FeldkirchenRatgeber im Todesfall

 

Mit diesen Zeilen möchten Ihnen die Mitarbeiter der
Städtischen Bestattung Feldkirchen behilflich sein. Sie stehen Ihnen bei Überführungen im In- und Ausland, bei Erd-, See-  und Feuerbestattungen sowie Exhumierungen mit Rat und Hilfe zur Seite.


Unser Anliegen ist es, unseren Kunden alle erforderlichen Leistungen abzunehmen, die mit dem Todesfall verbunden sind. Hiermit möchten
wir die Hinterbliebenen in der schwierigen Zeit des Abschiednehmens unterstützen.


Natürlich stehen wir Ihnen in allen Fragen im Zusammenhang mit dem Todesfall als Ansprechpartner zur Verfügung.


Unsere Mitarbeiter legen größten Wert auf Seriosität und Pietät in allen
Fragen einer würdevollen Abschiednahme.

 


Wir beraten Sie

  • bei der Gestaltung der Trauerfeier
  • bei der Art und Durchführung der Bestattung
  • bei der Auswahl des Sarges und der Urne
  • bei der Auswahl der Trauermusik
  • bei der persönlichen Bestattungsvorsorge

 

Wir übernehmen

  • die Verständigung des Totenbeschauarztes
  • das Ankleiden, Einsargen und die Überführung
  • die Besorgung von Urkunden und Nachweisen (Sterbeurkunde)
  • die Beschaffung der nötigen Überführungspapiere
  • die Verrechnung mit der Sterbeversicherung